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Kindergeld, Elterngeld – Alles, was Sie wissen müssen

von | 12. Jul 2021 | Schwangerschaft und Geburtsvorbereitung, Wissenswertes | 0 Kommentare

Auf frischgebackene Eltern kommt nach der Geburt einiges an Papierkram zu. Ein neuer Mensch wurde geboren und das heißt, dieser Mensch wird nun vom Staat registriert. Während man in Finnland als werdende Eltern eine Box mit Grundausstattung zugesandt bekommt, bekommen wir Papierkram. Elterngeld, Kindergeld, Steueridentifikationsnummer, gefühlt nimmt die Liste kein Ende. Aber wann muss man Elterngeld beantragen? Wann Kindergeld beantragen? Und wo? Geht das Online? Wir beantworten heute alle Fragen, damit Sie bestens vorbereitet ins Abenteuer Kind starten können.

Checkliste nach der Geburt: Kindergeld, Elterngeld, Mutterschutzgeld und mehr Papierkram

Hier fassen wir einmal kurz zusammen, was direkt nach der Geburt Ihres Kindes ansteht. Dabei wollen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass viele Behördengänge mit einer Vollmacht von jemand anderem absolviert werden können, sodass die Mutter sich von den Strapazen der Geburt erholen kann. Auf einige dieser Punkte werden wir im Verlauf des Textes genauer eingehen. Wenn Sie sich für einen bestimmten Teil der Checkliste interessieren, klicken Sie einfach auf den jeweiligen Punkt.

Innerhalb der ersten sieben Werktage:

Möglichst innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes:

Möglichst innerhalb der ersten sechs Lebensmonate Ihres Kindes:

Kindergeld: Was ist es und wer bekommt es?

Kindergeld wurde eingeführt als Sicherung der grundlegenden Versorgung von Geburt an. Es wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, häufig jedoch länger. Für die ersten beiden Kinder gibt es jeweils 219 € pro Monat und Kind. Für das dritte Kind gibt es 225, für jedes weitere jeweils 250 € zusätzlich. Zuerst einmal wollen wir jetzt aber klären, wer eigentlich kindergeldberechtigt ist.

  • unbeschränkt einkommenssteuerpflichtige Eltern in Deutschland
  • beschränkt einkommenssteuerpflichtige, aber sozialversicherungspflichtig in Deutschland angestellte Eltern
  • auch andere EU-Bürger, die in Deutschland leben, auf die die obigen Bedingungen zutreffen
  • bei Alleinerziehenden: Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt (bei gleicher Aufteilung entscheiden die Eltern)

Zusätzlich können Eltern, die mit ihrem Lohn zwar die eigenen Bedürfnisse abdecken, aber nicht die ihres Kindes, einen Kinderzuschlag beantragen. Dieser wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt.

Hat das Kind dann den 18. Geburtstag gefeiert, gibt es trotzdem noch Umstände, unter denen Sie weiterhin kindergeldberechtigt sind.

  • bis zum 21. Lebensjahr: Wenn Ihr Kind arbeitslos ist und bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist, kann weiterhin Kindergeld bezogen werden. Die Berechtigung endet mit dem 21. Geburtstag.
  • bis zum 25. Lebensjahr: Wenn das Kind ein Studium oder eine Ausbildung absolviert, oder auf Suche nach einem solchen Weiterbildungsplatz ist, bleiben Sie als Eltern kindergeldberechtigt. Dafür muss regelmäßig eine Immatrikulationsbescheinigung beziehungsweise eine Schulbescheinigung der Berufsschule vorgelegt werden.
  • Auch anerkannte freiwillige Dienste, wie zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr berechtigen die Eltern weiterhin zu Kindergeld, wenn es vor dem 25. Lebensjahr stattfindet.
  • Zweitausbildung oder Zweitstudium sind Sonderfälle: Hier ist man zwar grundsätzlich weiterhin kindergeldberechtigt, aber wenn das Kind nebenher einer Tätigkeit mit mehr als 20 Wochenstunden nachgeht, setzt die Berechtigung aus.

Jetzt ist der 18. Geburtstag, der 25. Geburtstag, das Studium oder die Ausbildung für Sie als frische Eltern vermutlich noch himmelweit entfernt. Deshalb jetzt mal zurück zu den Anfängen:

Wie beantrage ich Kindergeld? Und wann? Und wo?

Sie können Kindergeld beantragen ab dem Moment, ab dem Ihr Kind auf der Welt ist. Kindergeld wird rückwirkend nur bis zu sechs Monaten ausgezahlt, das heißt, Sie sollten innerhalb des ersten halben Lebensjahres den Antrag stellen.

Für die Anträge zuständig ist die örtliche Familienkasse. Häufig befindet sie sich im gleichen Gebäude, wie die örtliche Agentur für Arbeit. Der Antrag kann mittlerweile vielerorts auch online gestellt werden, es lohnt sich also, bei Ihrer zuständigen Behörde einmal nachzuforschen. Sollten Sie selbst im öffentlichen Dienst arbeiten, so müssen Sie den Antrag bei der Stelle stellen, die für Ihre Bezüge zuständig ist.

Kleiner Tipp, um dem Stress direkt nach der Geburt vorzubeugen: Laden Sie den Antrag schon vor der Geburt herunter und füllen ihn bestmöglich aus, sodass Sie nur noch die letzten Lücken füllen müssen, wenn Ihr Sprössling dann da ist.

Übrigens verändert sich mit Kind der Grundfreibetrag: Der heißt mit Kind dann Kinderfreibetrag und liegt pro Elternteil bei 4194 €. Dieser Betrag ist jährlich steuerfrei. Dieser ist alternativ zum Kindergeld. Was für Sie besser ist, wird automatisch geprüft und angewandt, durch die sogenannte Günstigerprüfung des Finanzamtes. Und wo wir gerade beim Finanzamt sind: Es geht grundsätzlich davon aus, das Sie Kindergeld erhalten, wenn Sie kindergeldberechtigt sind und berechnet danach Ihre Steuern. Beantragen Sie also auf jeden Fall Kindergeld, auch wenn Sie es vielleicht „nicht unbedingt nötig“ haben, denn sonst zahlen Sie Steuern auf Geld, dass Sie faktisch gar nicht haben.

Was ist eigentlich Elterngeld?

Elterngeld ist eine weitere Hilfe des Staats. Hierbei soll fehlendes Einkommen ausgeglichen werden, wenn Sie als Eltern in Elternzeit gehen. Es geht hierbei darum, beiden Eltern zu ermöglichen, sich um ihr Baby zu kümmern und die erste Zeit gemeinsam zu verbringen. Dabei gibt es drei Varianten des Elterngeldes: Basiselterngeld, Elterngeld+ und Partnerschaftsbonus.

Elterngeld

Anders als beim Kindergeld ist das Basiselterngeld eher kurzfristig gedacht. Beiden Eltern stehen zusammen 14 Monate Elterngeld zu, die sie beinahe frei untereinander aufteilen können. Wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt, stehen ihm 12 Monate zu, gemeinsam stehen den Eltern 14 Monate zu, die sie untereinander aufteilen können. Dabei ist es auch denkbar, dass beide sieben Monate zusammen Elterngeld beziehen, oder eben die Spanne von 14 Monaten voll ausnutzen. Alleinerziehende dürfen die vollen 14 Monate allein beanspruchen.

Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1800 € pro Monat und Elternteil. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen vor der Geburt des Kindes. In der Regel erhält man 65 % des vorherigen Netto-Einkommens, bei sehr geringem Einkommen bis zu 100 %. Es gibt die Möglichkeit, nebenbei bis zu 30 Wochenstunden zu arbeiten. Das wirkt sich allerdings auf die Höhe des Elterngeldes aus.

Elterngeld+

Elterngeld+ wird bis zu 28 Monate ausgezahlt. Auch hier ist die Auszahlung abhängig davon, ob Sie nach der Geburt arbeiten gegangen sind oder nicht. Während sich das Basiselterngeld jedoch verringert, läuft es beim Elterngeld+ anders herum. Arbeitet man nicht während des Bezugs, so ist das Elterngeld+ halb so hoch wie das Basiselterngeld. Arbeitet man in Teilzeit, kann es genauso hoch sein, wie das Basiselterngeld.

Elterngeld+ kann bis zu 900 € im Monat betragen.

Für Elterngeld+ muss nur das antragstellende Elternteil in Teilzeit arbeiten.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ist eine viermonatige Verlängerung des Elterngeld+, für welches man sich qualifiziert, wenn beide Eltern in Teilzeit arbeiten.

Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es online einen Elterngeldrechner, mit dem Sie unverbindlich ausrechnen können, wie viel Elterngeld sie bekommen könnten. Beide Partner bekommen jeweils eine Auszahlung im Partnerschaftsbonus.

Elterngeld beantragen

Auch Elterngeld kann erst nach der Geburt Ihres Kindes beantragt werden. Es wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt, deshalb sollte man das ebenfalls so schnell wie möglich nach der Geburt beantragen. Das müssen Sie das Elterngeld bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle tun oder (in einigen Bundesländern) online mithilfe eines digitalen Assistenten.

Beifügen müssen Sie dem Antrag Ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz. Außerdem die Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld und die Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschüsse zu selbigem. Zuletzt braucht es auch die Bescheinigung über die Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezuges vom Arbeitgeber.

Mutterschutzleistungen

Mutterschutzleistungen sollen hier nicht unerwähnt bleiben. Sie beziehen sich auf die Zeit sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Abhängig sind diese Leistungen von Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Arbeitgeber. Außerdem sind Sie eventuell qualifiziert für Mutterschutzgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung. Das ist der Fall, wenn Sie privat krankenversichert oder gesetzlich familienversichert sind und nun wegen der Mutterschutzfristen nicht arbeiten dürfen.

Dieses Mutterschutzgeld beantragen Sie direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Für Mutterschutzleistungen der Krankenkasse und des Arbeitgebers setzen Sie sich am besten mit Ihren jeweiligen Ansprechpartnern in Verbindung.

 

Wir hoffen, wir konnten Sie mit diesem Beitrag in dieser aufregenden (und stressigen) Zeit unterstützen und wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen glücklichen Start!

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